Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nimmt die einzelnen Registrierungen entgegen und bewertet sie hinsichtlich ihrer Konformität, während die Mitgliedstaaten der EU ausgewählte Stoffe bewertet, um eine Anfangsbesorgnis hinsichtlich der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu klären. Die Behörden und die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA beurteilen, ob die Risiken von Stoffen beherrscht werden können.
Die Behörden können gefährliche Stoffe verbieten, wenn deren Risiken nicht beherrschbar sind. Sie können auch beschließen, eine Verwendung zu beschränken oder sie einer vorangehenden Zulassung zu unterwerfen.
In den folgenden Fällen muss eine Registrierung vorgenommen werden:
• EU-Hersteller oder Importeure von Stoffen als solchen oder in einem Gemisch
• EU-Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen, die den in den Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen beschriebenen Kriterien entsprechen
• „Alleinvertreter" mit Sitz in der EU, die von einem Hersteller, Formulierer oder Produzenten eines Erzeugnisses mit Sitz außerhalb der EU eingesetzt wurden, um die Registrierungspflichten von Importeuren zu erfüllen
Die anace GmbH ist sich dieser Verantwortung bewusst und wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um alle gesetzliche Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen.
Weitere Informationen über REACH finden sie
hier.